pamojja Zu 1.: Im eigendlichen Gesetzestext klingt es so:
(2) Fahrradanhänger sind einachsig und mit einer Radblockiereinrichtung, die auf beide Räder wirkt, oder einer Feststellbremse auszustatten.
Ist also eher eine Definition eines Fahrradanhängers. Und so extrem selten doppelachsig, dass sie wohl kein Polizist kennt. Fuhrwerke gibt es neben ein- auch mehrachsig – danach ist es nach…
Sind mehrachsige Anhänger verboten?
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